Notfallmedizinische Ausbildung

Ausbildung zum Sanitätshelfer, Einsatzsanitäter, Rettungsdiensthelfer und Rettungssanitäter

Das Rettungsdienstpersonal ist Partner des Notarztes bei Notfalleinsätzen, in vielen Situationen arbeitet es eigenverantwortlich, wenn es darum geht, gesundheitliche Bedrohungen von verletzten oder erkrankten Menschen abzuwenden. Die Verantwortung, die damit verbunden ist, erfordert eine fundierte Ausbildung und ständige Fortbildung.

Gleiches gilt für das meist ehrenamtliche Personal des Sanitätsdienstes. Höchste Qualität ist gefragt – schließlich geht es um Gesundheit und Leben. Wir bieten bedarfsgerechte Ausbildungen für Rettungsdiensthelfer und Rettungssanitäter. Auch für Sanitätshelfer und Einsatzsanitäter gibt es die passenden Kurse. Für spezielle Anforderungen ergänzen wir die Inhalte der Seminare. 

Sanitätshelfer

Sanitätshelfer

Dieser Lehrgang vermittelt einen tieferen Einblick in die Notfallrettung. In 32 Unterrichtseinheiten werden die meisten relevanten Notfallsituationen sowie das richtige Verhalten vermittelt.
Dabei kommen auch bereits Elemente der Rettungsdienst-Ausrüstung (z.B. Beatmungsbeutel, Blutdruckmessgerät, usw.) zum Einsatz. Ziel des Lehrgangs ist, den Teilnehmern die Sicherheit zu geben, in jeder denkbaren Notfallsituation angemessen handeln zu können.
Die Teilnahme ermöglicht die Mitarbeit in unserem Sanitätszug oder die Tätigkeit als Schulsanitäter.

Einsatzsanitäter

Einsatzsanitäter

Grundlage einer qualifizierten Hilfeleistung ist selbstverständlich eine gute und umfassende Ausbildung. Die Malteser qualifizieren First Responder/Einsatzsanitäter nach einem bundesweit einheitlichem Curriculum, das von den Malteser Berufsfachschulen für Rettungsdienst ausgearbeitet wurde. Das Kursprogramm wird in den Dienststellen vor Ort durchgeführt und ist meist berufsbegleitend möglich.

Der Lehrgang umfasst 80 Unterrichtseinheiten und befähigt unter anderem zur Hilfe bei folgenden Indikationen:

•Akute Atemstörung
•Bewusstlosigkeit
•Akute Kreislaufstörung
•Besondere Unfallsituationen mit schwereren Verletzten
•Zur Überbrückung der Einsatzzeiten bei Überlastung des Rettungsdienstes
•Eingeklemmte bzw. verschüttete Personen
•Sturz aus großer Höhe
•Stromunfall
•Lebensbedrohliche Blutungen
•Brände mit Menschenrettung
•Ertrinkungsunfall
•Verkehrsunfall mit Schwerverletzten bzw. mehreren Verletzten
•Massenanfall von Verletzten
•Begründeter Verdacht einer anderweitigen Lebensbedrohung

Rettungssanitäter / Rettungsdiensthelfer

Rettungssanitäter / Rettungsdiensthelfer

Die Ausbildung gliedert sich in vier Schritte

1.Rettungssanitäter-Grundlehrgang (160 Stunden)
2.Praktikum im Krankenhaus (160 Stunden)
3.Praktikum auf der Rettungswache (160 Stunden)
4.Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit staatlicher Prüfung

Nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer (Rettungssanitäter-Grundlehrgang) beginnt die klinische Ausbildung. Dieses Praktikum umfasst insgesamt 160 Stunden. Während des Praktikums durchlaufen Sie verschiedene klinische Bereiche (Notaufnahme, OP, Intensivstation, Geriatrie) und trainieren und festigen ihre notfallmedizinischen zuvor erlernten Routinemaßnahmen unter ärztlicher Aufsicht. Bereits nach 80 Stunden Klinik- und Rettungswachenpraktikum haben Sie die Voraussetzung zur Anerkennung als Rettungsdiensthelfer erfüllt.

Als Rettungssanitäter umfasst Ihr Einsatzgebiet den qualifizierten Krankentransport sowie die Notfallrettung. Sie versorgen den Notfallpatienten selbstständig und stabilisieren die Vitalfunktionen bis zum Eintreffen des Notarztes.

Im nachfolgenden einwöchigen Abschluss- und Prüfungslehrgang zum/ zur Rettungssanitäter/in werden die bisherigen Lehrinhalte nochmals vertieft und durch eine Reihe von Fallbeispielen gefestigt.  Die abschließende ärztliche Prüfung beinhaltet einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Mit der Überreichung der Urkunde als Rettungssanitäter ist Ihre nun mehr als 520 Stunden umfassende Ausbildung abgeschlossen und eine berufliche Tätigkeit in der Notfallrettung oder im Krankentransport möglich.

Teilnahmevoraussetzungen:

• Vollendung des 17. Lebensjahres
• gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit
• Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
• Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter als 6 Monate
• Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat

Kontakt und weitere Informationen:

Michael Walch

Michael Walch
Referent Notfallvorsorge
Tel. 0851 95666 59
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